AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienvermietung Rahn.

Büro
Ferienvermietung Sandra Rahn, Kirchenstraße 15, 23743 Grömitz

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters/Vermieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.


(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. 


§ 2 Buchung / Buchungsbestätigung / Vertragsabschluss

Buchungsanfragen schicken Sie uns bitte über das Kontaktformular auf der Website oder schriftlich an Villa-Rahn@outlook.de oder rufen uns an. Geben Sie dabei bitte Ihre Buchungswünsche an.


Können wir Ihnen zu dem gewünschten Zeitraum eine Ferienwohnung anbieten/bereitstellen, erhalten Sie von uns einen schriftlichen Mietvertrag (schriftliche Buchungsbestätigung) der gebuchten Ferienwohnung inklusive der Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Anzahlung (siehe § 6 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und § 7 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen) rechtskräftig.


(1) Der Mietvertrag (Vertragsverhältnis) kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage (per Kontaktformular, Telefon, E-Mail oder Telefax) des Gastes schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Dem Vermieter steht es dabei frei, dem Mieter die Buchung der Unterkunft schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.


(2) Vertragspartner sind der Anbieter (Vermieter) und der Gast (Mieter). Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und Rechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hingegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.


§ 3 Vertragsparteien

(1) Die Vertragparteien, deren geschäftliche Beziehungen durch diese Bedingungen geregelt werden, werden "Mieter" und "Vermieter" genannt.


(2) "Mieter" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist diejenige natürliche oder juristische Person, in deren Namen im Betrieb des Vermieters eine Unterkunft gebucht wird. Hat ein Dritter für den Mieter die Buchung der Unterkunft angewiesen, so haften Mieter und Dritter dem Mieter gegenüber gemeinsam als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


(3) "Vermieter" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Frau Sandra Rahn als Inhaberin des Vermietungsbetriebes "Ferienvermietung Sandra Rahn" (Kirchenstraße 15 in 23743 Grömitz). Zum Vermietungsbetrieb des Vermieters zählt:


Villa Rahn Grömitz

Schlesierweg 5

23743 Grömitz


sowie der Ferienwohnungen im Blankwasserweg 28 in 23743 Grömitz (https://www.grömitz-ferienwohnungen-rahn.de).



Vertragspartner des Beherbergungsvertrags sind folglich: 


Die Eigentümerin Sandra Rahn, (Büro) Kirchenstraße 15 in 23743 Grömitz als Vermieter


und


der als Buchender mit Name und Anschrift angegebene Gast bzw. die als buchende Person mit Namen und Anschrift angegebenen Gäste als der / die Mieter


Jeder buchende muss volljährig sein. Bei der Buchung ist die Zahl der anreisenden Gäste einschließlich der mitreisenden Kinder anzugeben. Bucht eine Person die Ferienwohnung für sich und weitere Gäste, wird sie alleiniger Vertragspartner (Mieter) und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen allein. Buchen mehrere Personen gemeinsam eine Ferienwohnung, wird jeder buchende Vertragspartner notiert und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen gesamtschuldnerisch.


§ 4 Anreise / Abreise

(1) Unsere An- und Abreisetage sind nach Absprache. Die Ferienwohnung steht am jeweiligen Anreisetag ab 15 Uhr bereit. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Für die Schlüsselübergabe rufen Sie bitte die folgende Rufnummer eine halbe Stunde vor Ihrer Ankunft an:  0172-8627394 oder 0151-70133870.


(2) Der Vermieter bzw. dessen Vertreter, übergibt dem Mieter bei Anreise zwei Schlüssel für die Mietsache. Bei Abreise müssen die Schlüssel wieder abgegeben werden.


(3) Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann das Objekt frei verfügen. Sollte im Einzelfall eine Unterkunft ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden können, berechtigt dies nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter.


(4) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr besenrein frei zu machen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.  Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.


§ 5 Sonderwünsche und Nebenabreden

Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. In den Ferienwohnung sind Haustiere erlaubt. Haustiere dürfen vom Mieter nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden. Die Höhe des Zuschlages beträgt 8€ pro Tag. Bitte teilen Sie uns dies somit vorher mit.


Nebenabreden und Änderungen zum geschlossenen Vertrag müssen schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden.


§ 6 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Im Preis inbegriffen sind neben der Unterbringungsleistung und der Nutzung der Ausstattung auch die Kosten für Strom, Wasser und WLAN. Die Wechselreinigung für die Ferienwohnungen im Schlesierweg 5 trägt der Mieter in Höhe von 99 € für die Ferienwohnungen Oberdeck, Bullauge und Kompass sowie die Wechselreinigung für die Ferienwohnung Tauwerk in Höhe von 90 €. Die Preise pro Nacht in der Vor-, Haupt- und Nebensaison bzw. Zwischensaison für die Ferienwohnungen können Sie auf unserer Website unter der Seite "Infos" oder auf den jeweiligen Seiten für die Ferienwohnungen unser Villa Rahn Grömitz entnehmen.



Die angegebenen Preise gelten jeweils für 2 Erwachsene und Kinder bis 18 Jahre. Ab 18 Jahren erheben wir einmalig pro Erwachsenen einen Aufschlag in Höhe von 80 € für den Buchungszeitraum.


(1) Der Vermieter (Anbieter) ist verpflichtet, die vom Gast (Mieter) gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die mit dem Mieter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnungen entsprechen dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). Während der vereinbarten Mietdauer darf in den gebuchten Unterkünften maximal die bei der Buchung angegebene und festgelegte Personenanzahl übernachten.


(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.


(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.


(4) Die auf unserer Website genannten Preise (https://www.villa-rahn-grömitz.de) sind jeweils für das aktuelle Kalenderjahr verbindlich. Bei Buchungen für darauffolgende Kalenderjahre sind Änderungen der Mietpreise dementsprechend nicht ausgeschlossen.


(5) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die maximale Belegung der Ferienwohnungen ist unserer Website zu entnehmen. Die Belegung einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.


(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.


(7) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises (Anzahlung und Restzahlung) sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen (siehe auch § 7 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen).


§ 7 Nebenkosten / Kurtaxe (OstseeCard)

(1) Im Mietpreis enthalten sind die folgenden Positionen und Nebenkosten:


  • Kosten für Wasser, Gas und Strom
  • Gebühren für den Internetzugang (WLAN)
  • die einmalige Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern
  • Bereitstellung eines PKW-Stellplatzes


(2) Die Kurtaxe der Gemeinde Grömitz für die OstseeCard ist nicht im Mietpreis enthalten und wird extra berechnet. Die aktuelle Satzung für Kurabgabe der Gemeinde Grömitz finden Sie hier: https://www.groemitz.de/satzungen.


§ 8 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen

(1) Mit der vom bzw. (seitens eines Dritten) für den Mieter veranlassten und vom Vermieter angenommenen Buchung der Unterkunft wird ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag) begründet. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag (in der Buchungsbestätigung/Rechnung) festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin bei dem Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.


(2) Die Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung auf das angegebene Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Nach der erfolgten Anzahlung ist die Restzahlung von 80 % bis spätestens sechs Wochen vor Anreise und Mietbeginn zur Zahlung fällig und ebenfalls auf das in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen.


(3) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von fünf Wochen vor Anreise, ist der gesamte Vertragspreis sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 


(4 ) Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.


(5) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen (§ 288 Absatz 1 & 2 BGB). Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 € an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Gebühren für Banküberweisungen und/oder anfallende Bearbeitungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.


Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Strom werden nicht erhoben. 


§ 9 Rücktritt / Schadensersatz bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung

Es besteht, abgesehen von einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 542 Abs. 2 BGB, kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht.


Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter den folgenden Bedingungen zurücktreten:



  • ab Buchungsdatum wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr fällig (50,00 EUR)
  • ab 120 Tag(e) vor Mietbeginn (Anreisetag) Höhe der Anzahlung (20% des vereinbarten Mietpreises)
  • ab 60 Tag(e) vor Mietbeginn (Anreisetag) 50% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 15 Tage(e) vor Mietbeginn (Anreisetag) 80% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 7 Tag(e) vor Mietbeginn, am Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises.


Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Bei Rücktritt/Stornierung der Buchung aus jeglichem Grund, wird eine Bearbeitungsgebühr (Mindestgebühr) in Höhe von 50 € angesetzt. Als Stichtag für die Berechnung wird der Eingang der Rücktrittserklärung verwendet.


Hinweis:

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson bzw. einen Ersatzmieter, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt bzw. vorgeschlagen werden. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Dies muss jedoch durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstag, Sonntagen und Feiertagen gilt der nächste Werktag). 


Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 


§ 10 Rücktritt des Vermieters

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit des Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.


Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung vom Vermieter nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € rückvergütet, unter Ausschluss weiterer Ansprüche.


Rücktritt des Vermieters aufgrund der Corona-Pandemie

Sollte in Schleswig-Holstein/Ostholstein ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot bestehen, erhalten Sie den bereits gezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € zurück.


§ 11 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, für die Überlassung der gebuchten Unterkünfte und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist dem Mieter nur durch ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter gestattet.


(2) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ferienwohnung, das Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln und ist nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. 


(3) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Übergabe an den Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 


(4) Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.


Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Die Unterkünfte des Vermieters sind mit einer Schließanlage ausgestattet. Im Interesse der Sicherheit auch nachfolgender Mieter ist es deshalb erforderlich, bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen eines ausgehändigten Schlüssels die Schließanlage der betroffenen Unterkunft zu ersetzen. Systembedingt sind dabei alle Schlüssel der betroffenen Unterkunft zugleich sowie die Schließzylinder der mitzubenutzenden Nebengebäude bzw. Tore auszutauschen. Dies verursacht Gesamtkosten in Höhe von etwa 1.000 Euro. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Die infolge eines Schlüsselverlustes entstehenden Kosten zur anschließenden Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft sind vom Mieter zu tragen.


Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ggf. auch für den Ersatz von solchen Schäden einzutreten hat, die Dritten (z.B. nachfolgenden Mietern) dadurch entstehen, dass er bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ihm überlassender Schlüssel seinen zuvor beschriebenen Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.


(5) Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


(6) Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.


(7) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. 


§ 12 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.


Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.


Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienvermietung Rahn einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung der Unterkünfte. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 13 Haftung des Mieters und Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).


Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf en zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.


§ 14 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

14.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzuganges wird somit der Mieter haftbar gemacht. Aus diesem Grund ist der Mieter im eigenen Interesse angehalten, die Zugangsidentifikation zum WLAN besonders sorgfältig zu verwahren, damit sie keinen unbefugten Dritten zugänglich ist.


Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


14.2 Zugang zum WLAN

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Möchte der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.


14.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der

Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


14.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter ist insbesondere zur folgenden Einhaltung während der Internetnutzung verpflichtet:


  • Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder Datenbankrechte) zu verletzen;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.



Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§ 15 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.


(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.


(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in den Ferienwohnungen ist nur unter vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters erlaubt.


(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.


(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Die Waschmaschine und Wäschetrockner in einem separatem Raum am Haus können gegen Gebühr genutzt werden. Die benötigten Utensilien wie Waschmittel sind dabei selbst mitzubringen bzw. zu besorgen. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet. Das spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erwünscht.


(6) Unser hauseigener Parkplatz bietet pro Ferienwohnung einen PKW-Stellplatz. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Auffahrt bzw. Ausfahrt behindern und Sie auf den entsprechend gekennzeichneten Parkflächen der Ferienvermietung Rahn bzw. der Ferienwohnungen parken.


(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.


(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 16 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterschrift des Mietvertrages und/oder Überweisung der Anzahlung.


§ 17 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)



Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 18 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


§ 19 Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung des bereitgestellten Inventars/Ausstattung ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.


§ 20 Rechtswahl und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Beherbergungsort.


Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen bzw. Klauseln dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 22 Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf der Website dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.


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